Kommunikationspychologie - Arbeitssicherheit - Burnout
Die Burnout-Pest grassiert weiter. Dabei hat der Gesetzgeber längst reagiert: "Psychische Belastungen" sind seit 2013 im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) berücksichtigt und Arbeitgeber sind seither
verpflichtet, eine Verbesserung im Gesundheitsschutz der Beschäftigten auch im psychischen Bereich anzustreben. In der Praxis findet das zwar kaum statt, doch Arbeitnehmer haben das Recht, sich
auf dieses Gesetz zu berufen, wenn sie unter psychischer Belastung am Arbeitsplatz leiden. Hauptursache für psychische Belastungen sind Kommunikationsstörungen in der Arbeitsorganisation. Mehr
zum Thema Arbeitssicherheit: Gefährdung durch psychische Belastungen und welche Möglichkeiten Arbeitnehmer dadurch haben, einem Burnout
vorzubeugen.