Kommunikationsstörungen am Arbeitsplatz

Kommunikationspychologie - Arbeitssicherheit - Burnout

 

Die Burnout-Pest grassiert weiter. Dabei hat der Gesetzgeber längst reagiert: "Psychische Belastungen" sind seit 2013 im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) berücksichtigt und Arbeitgeber sind seither verpflichtet, eine Verbesserung im Gesundheitsschutz der Beschäftigten auch im psychischen Bereich anzustreben. In der Praxis findet das zwar kaum statt, doch Arbeitnehmer haben das Recht, sich auf dieses Gesetz zu berufen, wenn sie unter psychischer Belastung am Arbeitsplatz leiden. Hauptursache für psychische Belastungen sind Kommunikationsstörungen in der Arbeitsorganisation. Mehr zum Thema Arbeitssicherheit: Gefährdung durch psychische Belastungen und welche Möglichkeiten Arbeitnehmer dadurch haben, einem Burnout vorzubeugen.