Psychische Arbeitssicherheit

Gefährdungsbeurteilung von psychischen Belastungen

Das Thema Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz ist inzwischen ein viel diskutiertes Thema bei den Fachleuten im Bereich von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Den meisten ist bekannt, dass zur Gefährdungsbeurteilung laut Arbeitsschutzgesetz §5 auch die Erfassung der psychischen Belastungen gehört. WIE man das aber macht – darüber besteht viel Unsicherheit.

 

Der Report der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV)  kann helfen, die Unsicherheit zu reduzieren. Natürlich kann man auf dreißig Seiten nicht alle Aspekte der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen beleuchten. Der Report soll aber helfen, die ersten Hürden zu nehmen.

 

Dieser Report basiert auf Erfahrungen bei der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz und beschreibt, was bei der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen zu berücksichtigen ist und wie sie ablaufen kann. Das heißt aber nicht, dass man sie so machen muss. Man kann auch einen anderen Weg wählen, denn: Für die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen gibt es keine Durchführungsvorschriften.

 

Es ist also nicht vorgeschrieben, WIE man sie durchführt, sondern nur, DASS man sie durchführt. Vielleicht ist dies auch ein Punkt, der zur Verwirrung beiträgt: Es gibt (noch) keinen allgemein anerkannten Standard wie es z. B. bei der manuellen Handhabung von Lasten mit der Leitmerkmalmethode der Fall ist. Bei der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen gibt es viele Wege, die zum Ziel führen und welcher Weg der Beste ist, ist noch nicht abschließend geklärt.

 

Es gibt unterschiedliche Erhebungsverfahren und unterschiedliche Vorgehensweisen in den Betrieben. Es ist dann schwierig, diese Vielfalt an Informationen für den eigenen Betrieb handhabbar zu machen. Dieser Report soll möglichst praxisnahe Tipps geben und ein Leitfaden im „Psycho-Dschungel“ sein. Er wendet sich an all diejenigen, die sich für die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen interessieren. (Quelle: DGUV)

 

 

First Steps zur Gefährundgsbeurteilung nach ArSchG §5

  • Binden Sie die Gefährdungsbeurteilung in vorhandene Strukturen ein, wie zum Beispiel den Arbeitsschutzausschuss
  • Messen Sie Belastungen
  • Messen Sie zunächst orientierend
  • Verwenden Sie ein wissenschaftlich geprüftes Erhebungsverfahren
  • Beteiligen Sie Ihre Beschäftigten, um relevante Handlungsfelder zu identifizieren
  • Informieren Sie Ihre Beschäftigten mehr als einmal über den aktuellen Stand der Gefährdungsbeurteilung
  • Lassen Sie die Daten von einem externen Unternehmen auswerten
  • Leiten Sie Maßnahmen in Kleingruppen ab
  • Stellen Sie sicher, dass Ihre Führungskräfte ihre Verantwortung übernehmen, aber qualifizieren Sie sie auch dafür
  • Stellen Sie sicher, dass die erarbeiteten Maßnahmen auch Wirklichkeit werden

Bei weiterem Informationsbedarf vereinbaren Sie gerne einen Termin unter:

ariane@windhorst-kommunikation.de